29. Mai 2015
Gesetz für alternative Streitbeilegung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher werden, Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen. Mit dem am 27.05.2015 vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur alternativen Streitbeilegung will die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.
Neben dem stets möglichen Weg zu Gericht wird es bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen zukünftig auch möglich sein, eine Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Es gibt in Deutschland bereits etliche Schlichtungsstellen, die zum Teil in Spezialgesetzen vorgesehen sind, beispielsweise im Energiesektor, im Verkehrsbereich, bei Banken und Versicherungen. Künftig soll es über das bereits vorhandene Angebot hinaus Verbraucherschlichtungsstellen für alle Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen geben.

Quelle: www.bmjv.de
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