BGH, 16.04.2015 - IX ZB 41/14 - Naturalunterhalt zählt als eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten
Amtlicher Leitsatz: Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt.
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