AG Hamburg zum Schutzcharakter des § 67 c Abs. 1 GenG
Leitsatz des Gerichts: Die in § 67c Abs. 1 Nr. 2 GenG genannten Schutzvarianten für einen Kündigungsausschluss des Genossenschaftsanteils gelten alternativ und nicht kumulativ.
Anmerkung: Daraus folgt, dass auch ein höherer Betrag als 2000 € geschützt wäre, soweit das Geschäftsguthaben einen Betrag des Vierfachen der Nettomiete nicht übersteigt.
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