02. September 2015
Streitbeilegung: Bund soll zuständig sein
Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten. So fordert die Länderkammer unter anderem, dass die einzurichtenden Verbraucherschlichtungsstellen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden sollen. Auch eine Universalschlichtungsstelle solle der Bund einrichten, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates in einer Unterrichtung der Bundesregierung. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf sieht hingegen vor, dass das jeweilige Bundesland für die Anerkennung der Stellen zuständig sein sowie eine Universalschlichtungsstelle vorhalten soll.
Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 424
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
03.04.2024
Fortbildung für Verwaltungskräfte (nur ...
status
10.04.2024
Praxis-Sprechstunde, vier Termine von Ap ...
status
08.05.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
21.08.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
28.08.2024
Jahresfachtagung des FSB
Mitglied
musikanten