29. Oktober 2015
Girokonto für Jedermann
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2015 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontenrichtlinie) beschlossen.
In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.
Die geplanten Neuregelungen sehen u.a. vor, dass künftig alle, dich sich rechtmäßig in der EU aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto haben d.h. auf ein Konto, das Zahlungsdienste wie Bareinzahlungen und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen ermöglicht. Dieser Anspruch gilt auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete, die mit diesem Basiskonto nun ebenfalls am Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.10.2015
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
03.04.2024
Fortbildung für Verwaltungskräfte (nur ...
status
10.04.2024
Praxis-Sprechstunde, vier Termine von Ap ...
status
08.05.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
21.08.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
28.08.2024
Jahresfachtagung des FSB
Mitglied
musikanten