29. Oktober 2015
Girokonto für Jedermann
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2015 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontenrichtlinie) beschlossen.
In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren.
Die geplanten Neuregelungen sehen u.a. vor, dass künftig alle, dich sich rechtmäßig in der EU aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto haben d.h. auf ein Konto, das Zahlungsdienste wie Bareinzahlungen und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen ermöglicht. Dieser Anspruch gilt auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete, die mit diesem Basiskonto nun ebenfalls am Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.10.2015