Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern soll künftig häufiger als bisher versucht werden. Einen Gesetzentwurf, der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der Rechtsausschuss am Mittwoch gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Ônderungen beschlossen hatte. Quelle: hib Nr. 635 vom 02.12.2015
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