Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat. Eine anderslautende Klausel im Preisverzeichnis ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20. 10.2015, Az.: XI ZR 166/14) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Postbank AG entschieden.
Quelle und weitere Informationen: www.vzbv.de
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