Terminhinweis des BGH: Pflichtangaben zum Widerrufsrecht in Verbraucherdarlehensverträgen
Der BGH wird sich am 23.02.2016 mit Pflichtangaben zum Widerrufsrecht in Verbraucherdarlehensverträgen befassen. Die Beklagten haben mit Verbrauchern Immobiliendarlehensverträge nach Musterformularen abgeschlossen. Der Kläger (ein Verbraucherschutzverband) hat geltend gemacht, dass die darin jeweils enthaltene Widerrufsinformation nicht deutlich genug hervorgehoben sei.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 204/2015 v. 16.12.2015
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)