Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz wurden ab dem 01.01.2016 verbessert. Wesentlich ist dabei die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngelderhöhung im Jahre 2009. Die Wohngeldreform enthält eine Übergangsregelung für alle bis nach 2016 reichenden Wohngeldbewilligungen. Mit dieser Übergangsregelung wird sichergestellt, dass die Leistungsverbesserung auch diesen Wohngeldhaushalten bereits ab dem 01.01.2016 zugutekommt. Zur Umsetzung der Übergangsregelung wird am Jahresbeginn 2016 das Wohngeld neu berechnet und ein neuer Wohngeldbescheid erlassen.
Quelle: juris Newsletter vom 05.01.2016
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