26. Januar 2016
Konto für alle wird begrüßt
Verbraucherschützer und Sozialverbände haben die geplanten Regelungen zur Einführung eines "Kontos für alle" begrüßte, genauso wie die Banken aber Ônderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gefordert. So lobte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme in der Anhörung des Finanzausschusses am Montag, dass mit der Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie ein begrüßenswerter Ansatz gefunden worden sei. Ein nennenswerter Teil der bisherigen Problemstellungen im Zusammenhang mit ungewollter Kontolosigkeit könne überwunden werden.
Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle soll auch für Flüchtlinge gelten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen räumt Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit ein, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen.
Die Verbraucherzentrale regte aber an, die Bestimmungen mit den Regelungen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu harmoniseren: "Es sollte vorgesehen werden, mit der Beantragung eines Basiskontos zugleich die Einrichtung der P-Konto-Funktion vornehmen zu können." Außerdem vermisst die Verbraucherzentrale die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien, problemlosen Wechsel des Kontos. Die Harmonisierung mit dem Pfändungsschutzkonto wurde auch vom Arbeitskreis Schuldnerberatung angeregt. Der Arbeitskreis verlangte außerdem, die wenig konkrete Regelung zu den Entgelten für das Basiskonto zu konkretisieren, "um eine erwartete Auslegung zu Lasten der Verbraucher und eine Abkehr von den Zielen der Richtlinie zu verhindern".

Quelle: Heute im Bundestag, hib Nr. 45 vom 25.01.2016
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