Schlussbericht zur Reform des Kontopfändungsschutzes übergeben
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die iff-Studie zum P-Konto veröffentlicht. Das BMJV hat das iff im Jahr 2013 mit der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 beauftragt. Diese zeigt nun, dass das P-Konto sich grundsätzlich bewährt hat, allerdings hat der Bericht in bestimmten Bereichen punktuell noch Probleme aufgezeigt hiervon betroffen sind etwa die Ansparmöglichkeiten auf einem P-Konto, der Pfändungsschutz bei debitorischen Konten oder die Bescheinigungspraxis. Hier sollen die notwendigen Gesetzesänderungen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zügig erfolgen.
Der Schlussbericht sowie eine Kurzfassung hiervon sind als Download auf der Website des BMJV verfügbar.
Quelle: www.bmjv.de
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