Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfes ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwieweit Insolvenzverwalter zurückliegende Zahlungen des insolventen Unternehmens an Lieferanten, Dienstleister oder Arbeitnehmer zurückfordern können.
Die ganz unterschiedliche Interessen vertretenden Sachverständigen waren sich in der Kritik an einer Regelung des Gesetzentwurfs einig, dem sogenannten Fiskusprivileg. Es soll gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weitgehend vor Anfechtung schützen.
Breite Zustimmung fand, dass mit der Reform Arbeitnehmer weitgehend vor der Rückforderung bezahlter Löhne geschützt werden.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 118 vom 25.02.2016
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