Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an der Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Quelle: Newsletter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 01.04.2016
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)