14. April 2016
Keine höheren Leistungen für Hartz IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz
Das SG Darmstadt hat entschieden, dass Laktoseintoleranz eine Erkrankung ist, die auch einer besonderen Ernährung bedarf, welche jedoch keine höheren Kosten verursacht.
Nach Auffassung des Sozialgerichts stellt die Laktoseintoleranz zwar eine Erkrankung dar. Die notwendige Krankenkost sei aber im Vergleich zur üblichen Ernährung nicht kostenaufwändiger. Nach dem aktuellen Stand der Ernährungswissenschaft erfordere die Laktoseintoleranz regelmäßig nur das Weglassen bestimmter Lebensmittel, die nicht vertragen werden. In geringen Mengen verursache Laktose meist keine Beschwerden.
Nur in Ausnahmefällen gelte etwas anderes, etwa im Fall einer besonders schweren Laktoseintoleranz, bei der gar keine Laktose vertragen werde.
Quelle: Pressemitteilungdes SG Darmstadt Nr. 1/2016 v. 31.03.2016