Die Regelungen zum Recht auf ein Girokonto treten zum 18.06.2016 in Kraft, nachdem am 18.04.2016 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Gem. Art 9 Abs. 4 dieses Gesetzes tritt die Regelung zum sogenannten Basiskonto 2 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da der 18.06.2016 ein Samstag ist, können Betroffene sich ab Montag, dem 20.06.2016 auf die neuen Regelungen berufen, wenn ihnen die Einrichtung eines Kontos verweigert wird.
Quelle: Juris Newsletter, Ausgabe 5/2016
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