22. Dezember 2016
Das Amtsgericht München verurteilte am 31.10.2016 die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1250 Euro.
Quelle: Pressemitteilung 97/16 des AG München
Die komplette, sehr interessante Pressemitteilung gibt es
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