15. Mai 2017
Sanktionen und Klagen im SGB II
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 648.000 Widersprüche gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eingereicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12193) auf eine Kleine Anfrage (18/11950) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es weiter, dass im vergangenen Jahr 115.000 Klagen gegen SGB-II-Bescheide eingereicht und insgesamt 939.000 Sanktionen neu ausgesprochen wurden. Die Sanktionssumme lag 2016 demnach bei rund 175 Millionen Euro.

Quelle: hib- Heute im Bundestag Nr. 303 vom 15.05.2017
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