31. Mai 2017
Bessere Vergleichbarkeit bei Telekommunikationsverträgen
Am 1. Juni 2017 tritt die "Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt" (von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erlassen) in Kraft. Ziel der Verordnung, die für Festnetz- und Mobilfunkangebote gilt, ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Produkte zu vergleichen und so eine bessere Entscheidung bei der Wahl seiner Telekommunikations-Dienste treffen zu können. Dies soll unter anderem durch die Einführung von Informationspflichten erreicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.verbraucherzentrale-bremen.de
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Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

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