14. April 2015
Anspruch auf Rückumwandlung des P-Kontos
BGH, Urteil vom 10.02.2015, XI ZR 187/13

Verbraucher haben in jedem Fall einen Rückumwandlungsanspruch, auch wenn dieser nicht gesondert gesetzlich geregelt ist. Es würde den Zugang zum gesetzlichen Kontopfändungsschutz unzumutbar erschweren, wenn Kontoinhaber befürchten müssten, den Zugang zum Girokonto nach dem Pfändungsschutz zu verlieren. Der BGH erachtet jedoch die Regelung für zulässig, dass ein P-Konto erst zum Ende eines Monats wieder in ein normales Konto umgewandelt werden kann.
Dem Urteil lag eine Klage des vzbv gegen die Commerzbank zugrunde. Diese hatte in ihren Bedingungen vorgesehen, dass eine Rückumwandlung eines P-Kontos nur in ein Konto auf Guthabenbasis möglich sei.
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