Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni des Jahres in Kraft treten. Das Gesetz dämpft den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Quelle: www.bundesrat.de
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