17. April 2015
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen im SGB II und SGB XII
Die Empfehlungen (DV 17/14) wurden von der Arbeitsgruppe "Leistungen für Unterkunft und Heizung" erarbeitet, im Arbeitskreis "Grundsicherung und Sozialhilfe" sowie im Fachausschuss "Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe" beraten und am 11. März 2015 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet. Die Fachkräfte im Jobcenter oder Sozialamt haben bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII Ermessensentscheidungen über die Gewährung von Hilfen zur Sicherung der Unterkunft zu treffen. Mit seinen Praxis-Empfehlungen will der Deutsche Verein die zuständigen Fachkräfte in den Jobcentern und Sozialämtern bzw. in kommunalen Fachstellen der Wohnungsnotfallhilfe dabei unterstützen, in der Einzelfallbearbeitung die einschlägige Anspruchsgrundlage zu finden und Ermessen bei der Gewährung von Hilfen zur Sicherung der Unterkunft sachgerecht auszuüben.
(Quelle: http://www.deutscher-verein.de)
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