05. Juli 2018
Erste Urteile wegen zu hoher Kontoführungsgebühren beim Basiskonto
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen drei Kreditinstitute wegen zu hoher Kontogebühren geklagt. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass die Kontoführungsgebühren für Basiskonten teilweise unangemessen hoch waren.
So verlangte die u.a. die Deutsche Bank 8,95 Euro Kontoführungsgebühren. Das Gericht hielt dieses Entgelt für nicht angemessen, da sich der von der Bank behauptete Zusatzaufwand bei der Bearbeitung von Basiskonten nicht kostenerhöhend auswirken dürfe, weil die Bank mit dem Angebot eines Basiskontos eine gesetzliche Pflicht erfülle.
Eine weitere Entscheidung über die Klage des vzbv gegen die Postbank steht noch aus.
Problematisch ist, dass die gesetzliche Definition zum Basiskontoentgelt momentan zu unbestimmt ist, denn nach dem Zahlungskontengesetz müssen Entgelte für Basiskonten lediglich "angemessen" sein. Aus vzbv-Sicht ist daher eine Nachbesserung des Zahlungskontengesetzes dringend notwendig.
Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 05.07.2018