01. November 2018
Mehr Transparenz bei Bankgebühren
Seit dem 31.10.2018 müssen Banken und Finanzdienstleister in der ganzen EU ihre Kunden besser über die Gebühren informieren, die mit der Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten verbunden sind. Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten verbessert. Banken müssen den Kunden bei der Kontoeröffnung ein "Entgeltinformationsblatt" (FID) vorlegen, ein Standard-Dokument, auf dem die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (z.B. Überweisungen) zusammenfassend dargestellt sind. Außerdem bekommen die Kundinnen und Kunden mindestens einmal jährlich eine kostenlose Aufstellung ihrer Gebühren, die ebenfalls in einer standardisierten Form vorzulegen ist. In dieser Aufstellung müssen die Banken alle von ihren Kunden entrichteten Gebühren aufführen sowie Informationen zu Zinssätzen für die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen.
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressemitteilung vom 30.10.2018