Neue Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2019 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Seit dem 01.01.2019 gelten neue Einkommensfreibeträge für die Beratungs-und Prozesskostenhilfe. Die Berechnungsbögen hierfür wurden aktualisiert. Weitere Informationen sind auf der Seite des Infodienstes Schuldnerberatung unter folgendem Link zu finden: Aktuelle Informationen und Berechnungsbögen PKH
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Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)