16. April 2019
BMJV kündigt Maßnahmen zur Vermeidung von Inkassokostenfallen an
Wie der AK InkassoWatch auf seiner Homepage (www.inkassowatch.org) berichtet, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Eckpunktepapier "Schutz vor Kostenfallen" veröffentlicht, in dem Bundesjustizministerin Katarina Barley ein gesetzliches Maßnahmepaket zur Vermeidung verschiedener "Kostenfallen" für Verbraucher ankündigt. Unter anderem sollen zukünftig gesetzliche Regelungen Inkassofallen vermeiden helfen.

Auszug aus dem Eckpunktepapier:

VI. Inkassofallen verhindern - Senkung der Inkassokosten und Erhöhung der Transparenz für Verbraucher

Das Problem:
Viele Inkassounternehmen machen für ihre Tätigkeit auch dann, wenn nur ein geringfügiger Betrag geschuldet wird, grundsätzlich Kosten von über 70 Euro geltend. Sie berufen sich dabei auf einen Gebührenrahmen, dessen Anwendung derzeit gewisse Spielräume lässt. Die hiernach geltend gemachten Beträge erscheinen jedoch insbesondere dann, wenn sich die Tätigkeit des Inkassounternehmens im Versenden eines Mahnschreibens erschöpft hat, als deutlich überhöht und unangemessen.
Verbraucher sehen sich zudem häufig Inkassoforderungen gegenüber, obwohl sie sich selbst gar nicht darüber bewusst sind, dass sie überhaupt in Verzug geraten sind.

Die Lösung:
Anders als bisher sollen sich die den Inkassounternehmen zustehenden Beträge zukünftig nach einem engeren Rahmen richten, der deutlich unter dem heute von ihnen in Anspruch genommenen liegt. Verbraucher werden hierdurch spürbar entlastet und können zudem leichter erkennen, ob die von Ihnen verlangten Inkassokosten zutreffend berechnet wurden.
In den § 286 BGB sollen weitere Pflichten des Unternehmers aufgenommen werden, damit für den Verbraucher deutlicher wird, bis wann er eine Rechnung zu bezahlen hat und welche Folgen ein Überschreiten der Frist haben kann.

Quelle und weitere Informationen: www.inkassowatch.org

Download Eckpunktepapier "Schutz vor Kostenfallen"
Kontakt
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