08. November 2019
Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht plant zügige Umsetzung europäischer Vorgaben zum Entschuldungsrecht.
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 über Restrukturierung und Insolvenz schreibt vor, dass unternehmerisch tätige Personen Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Die Richtlinie ist bis zum 17. Juli 2021 umzusetzen; die Umsetzungsfrist kann aber einmalig um ein Jahr verlängert werden. (...)
Das deutsche Restschuldbefreiungsrecht hat seit seiner Einführung vor über 20 Jahren bewusst nicht danach unterschieden, ob der Schuldner oder die Schuldnerin einer unternehmerischen Tätigkeit nachgeht oder nicht. Die Richtlinie gibt keinen Anlass, daran etwas zu ändern – zumal sie die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu einlädt, auch für Verbraucherinnen und Verbrauchern dieselbe dreijährige Entschuldungsfrist vorzusehen.(...)
Um einen geordneten Übergang vom geltenden Recht zum künftigen Recht sicherzustellen, insbesondere um zu verhindern, dass Schuldnerinnen und Schuldner bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts systematisch dazu übergehen, die Einleitung des Verfahrens zu verzögern, um sich in den Genuss einer substantiell kürzeren Frist zu bringen, soll die dreijährige Frist allmählich und kontinuierlich eingeführt werden. Das vermeidet die Ausbildung eines Verfahrensstaus, infolge dessen die Kapazitäten von Schuldnerberatungsstellen, Gerichten und Verwalterbüros zunächst über einen längeren Zeitraum unterbelastet bleiben, um sich dann mit Inkrafttreten der Neuregelung in einer schwer bewältigbaren Verfahrensschwemme aufzulösen. Auch werden Ungerechtigkeiten vermieden, die entstünden, wenn die Frist von heute auf morgen verkürzt werden würde.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 7.11.2019

Informationsblatt zur schrittweisen Einführung der dreijährigen Frist
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
03.04.2024
Fortbildung für Verwaltungskräfte (nur ...
status
10.04.2024
Praxis-Sprechstunde, vier Termine von Ap ...
status
08.05.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
21.08.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
28.08.2024
Jahresfachtagung des FSB
Mitglied
musikanten