14. Februar 2020
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13.02.2020 den Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt. Das geplante Gesetz sieht, entsprechend der EU-Richtlinie ( 2019/1023), vor, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen.
Der Referentenentwurf kann auf der Homepage des BMJV abgerufen werden:
Referentenentwurf Gesetz zur Verkürzung des RestschuldbefreiungsverfahrensQuelle: Pressemitteilung des BMJV vom 13.02.2020