08. April 2020
Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht treten die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft und gelten vorerst bis 30.09.2020.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt: "Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten gibt in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die Vorschriften gelten rückwirkend zum 01.03.2020, damit verhindert wird, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für einige Unternehmen, die von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind, bereits zu spät kommt. Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflichten ist ein wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern."

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 28.03.2020
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

info@fsb-bremen.de
Veranstaltungen
status
03.04.2024
Fortbildung für Verwaltungskräfte (nur ...
status
10.04.2024
Praxis-Sprechstunde, vier Termine von Ap ...
status
08.05.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
21.08.2024
Fortbildung SGB II (Bürgergeld) für di ...
status
28.08.2024
Jahresfachtagung des FSB
Mitglied
musikanten