09. Juli 2020
Aufruf zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 einen Regierungsentwurf zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt. Dieser weicht in einigen wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf ab. So wird für Verbraucher die dreijährige Verkürzungsmöglichkeit zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Auch wird u.a. ein neuer Versagungsgrund eingeführt. Das Entschuldungsrecht wird sonst in Richtung eines Sanktions- und Bewährungsrechts entwickelt anstatt die Eigenverantwortung der Schuldner zu fördern.

Dafür gibt es keine Rechtfertigung aus dem Umsetzungsauftrag der EU-Restrukturierungsrichtlinie.

Maßgebliche Jurist*innen haben jetzt die Initiative ergriffen und einen Aufruf gestartet, der die wesentlichen Kritikpunkte in prägnanter Weise zusammenfasst. Dieser Aufruf soll im weiteren parlamentarischen Verfahren an die politisch Verantwortlichen weitergeleitet werden.

Durch möglichst viele Unterzeichnende soll ein Umdenken der Politik und damit entsprechende Ônderungen im parlamentarischen Verfahren erreicht werden.

Wer die Bedenken teilt und diesen Aufruf unterstützen möchte, wendet sich bitte direkt an die Autor*innen. Die Unterzeichnenden werden im Aufruf dann namentlich genannt.

Zum Aufruf gelangen sie hier Aufruf
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)

Außer der Schleifmühle 53
28203 Bremen

Tel.: 0421 - 168 168
Fax: 0421 - 168 169

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