04. Januar 2021
Das 'Gesetz zur weiteren Verkürzung desRestschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingterVorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- undStiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht' wurde am 30.12.2020 imBundesgesetzblatt veröffentlicht! BGBl. 2020 I Nr. 67, S. 3328
Die Anträge können nun bei Gericht eingereicht werden. Die Frist fürden AEV wurde für eine Übergangszeit auf 12 Monate verlängert (Artikel103k Abs. 4 EG-InsO). Es können bis zum 31.03.2021 die bisherigenFormulare verwendet werden. Die Abtretungsfrist in Anlage 3 desEröffnungsantrag muss angepasst werden.
Eine Übersicht zu den Ônderungen gibt es: