Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung muss eindeutig sein
Versteckte Sammelerlaubnis für Werbeanrufe ist unzulässig
Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des vzbv gegen die Werbefirma Planet 49 GmbH entschieden.
Quelle: vzbv.de
Kontakt
Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V. (FSB)