12. Juni 2015
Überhöhte Gebühren für gescheiterte Zahlungseingänge
Eine Gebühr von bis zu 50 Euro für nicht geleistete oder rückgängig gemachte Zahlungen ist zu hoch. Unternehmen dürfen deratige überzogenen Gebühren nicht geltend machen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Unister GmbH entschieden. Der vzbv hatte die Gebühr als überzogen und intransparent kritisiert.

Quelle: PresseInfo des vzbv
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