Danach gilt künftig der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Die Länder haben in ihrer Sitzung am 12.06.2015 das Tarifeinheitsgesetz unverändert gebilligt. Es könne nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Das Gesetz solle zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen verhindern. Es schreibe daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 12.06.2015
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